Abgesetzt: Steuerliche Förderung von Forschung und EntÂwicklung
Von der Tagesordnung am Donnerstag, 24. Oktober 2019, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/10940). Ebenfalls abschließend beraten werden sollten drei Oppositionsvorlagen zum Thema – einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (19/4827), einen Antrag der AfD-Fraktion (19/4844) sowie einen Antrag der FDP (19/3175). Für die Abstimmung über den Antrag der Liberalen sowie zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Grünen liegt bereits eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, in der dieser empfiehlt, beide Vorlagen abzulehnen (19/7958). Regierung: Steuerförderung für Forschung und Entwicklung Durch eine steuerliche Forschungsförderung will die Bundesregierung erreichen, dass vorrangig kleine und mittlere Unternehmen vermehrt in eigene Forschung und Entwicklungstätigkeiten investieren. Die Neuregelung soll aber laut Gesetzentwurf so ausgestaltet sein, dass größere Unternehmen „nicht gänzlich ausgeschlossen werden“. Konkret ist die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vorgesehen, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzt. Sie soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken. Die geplante Steuerförderung von Forschung und Entwicklung beinhaltet die Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Sie setzt bei den Personalausgaben an und soll für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit Anwendung finden. Gesetzentwurf der Grünen Kleine und mittlere Unternehmen, die Forschung betreiben, sollen nach dem Willen der Grünen einen „Forschungsbonus“ erhalten. Dieser Bonus soll 15 Prozent aller Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) betragen und allen Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern gewährt werden. Die Steuergutschrift soll zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eingeführt werden. Damit könne die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert werden, hofft die Fraktion. Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, beträgt der Anteil der FuE-Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nur 2,93 Prozent. In Europa würden Länder wie Österreich und Schweden inzwischen die Drei-Prozent-Marke erreichen. Länder wie Japan, Israel und Südkorea würden zwischen 3,5 und 4,3 Prozent ihres BIP in Forschung und Entwicklung investieren. „Um seine Stellung als eine der führenden Wirtschafts- und Innovationsnationen zu bewahren, muss Deutschland zu dieser weltweiten Spitzengruppe wieder aufschließen. Die steuerliche Forschungsförderung ist unverzichtbar, um insgesamt eine höhere Forschungsdynamik und das für das Jahr 2025 gesetzte 3,5-Prozent-Ziel zu erreichen“, fordert die Fraktion. Antrag der FDP Die FDP fordert die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung. Um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern, sieht der Gesetzentwurf einen Forschungsbonus in Form einer Steuerermäßigung von 15 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungsausgaben für alle Unternehmen bis 249 Mitarbeiter vor. Die Steuergutschrift soll zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eingeführt werden. Dieser Forschungsbonus würde die internen Finanzierungsmöglichkeiten verbessern und zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung mobilisieren, schreibt die Fraktion. Antrag der AfD Die AfD fordert die Bundesregierung auf, eine einfache und unbürokratische steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung als Instrument einer indirekten Förderung neben der direkten Projektförderung einzuführen. Um Doppelförderungen zu vermeiden, sollten die Forschungs- und Entwicklungszuwendungen des Bundes, bundesnaher Einrichtungen und der Länder vorweg berücksichtigt werden. Was in Deutschland heute fehle, sei eine gezielte Förderung aller in Deutschland forschenden Unternehmen. Konzipiert werden solle sie als Steuergutschrift (tax credit) auf Basis des Gesamtvolumens der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen. Diese Art der Förderung sei einfach zu handhaben, breitenwirksam und wettbewerbsneutral. Erreicht würden damit auch solche Unternehmen, die für eine Projektförderung nicht in Frage kommen würden. Wie es in dem Antrag weiter heißt, sind die Ausgaben der deutschen Wirtschaft für Forschung und Entwicklung in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Der Anteil am Bruttoinlandsprodukt habe 2016 bei 2,01 Prozent gelegen. Der Anteil der forschenden Unternehmen betrage seit Jahren unverändert 60 Prozent. Und die 100 forschungsstärksten Unternehmen würden insgesamt zwei Drittel der Forschungsaufwendungen abdecken. Allein zehn dieser Unternehmen würden sogar zwei Drittel der Aufwendungen abdecken. (hle/hau/sas/22.10.2019)...
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-forschungszulagengesetz-663270Zur Startseite