Anhörung zur EntÂschädiÂgung für unÂrechtÂmäßige InÂhafÂtierung
Die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen beschäftigt den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 17. Juni 2020, in einer öffentlichen Anhörung. Dazu liegen Gesetzentwürfe des Bundesrates (19/17035) und der AfD-Fraktion (19/15765) sowie Anträge der FDP-Fraktion (19/17744) und der Linksfraktion (19/17108) vor. Die Sitzung unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Gesetzentwurf des Bundesrates Laut Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (19/17035) soll der Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden auf 75 Euro pro Hafttag angehoben werden. Wie es in dem Entwurf heißt, ist es ist dringend geboten, eine Erhöhung alsbald herbeizuführen, nachdem nunmehr bereits seit fast neun Jahren keine Anpassung vorgenommen worden sei. Eine Verdreifachung des mit 25 Euro als zu gering kritisierten Satzes sei erforderlich, aber auch ausreichend, um dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken von Paragraf 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen angemessen Rechnung zu tragen. Wie in dem Entwurf erläutert wird, gewährt der Staat für einen Freiheitsentziehung aufgrund gerichtlicher Entscheidung eine Entschädigung, wenn die Freiheit letztlich zu Unrecht entzogen wurde. Die Entschädigung erfasse neben dem Ersatz des Vermögensschadens auch den Ersatz des immateriellen Schadens in Form einer Pauschale pro Hafttag. Gesetzentwurf der AfD Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Modernisierung des Entschädigungsrechts für zu Unrecht erlittene Haft vorgelegt (19/15785) sieht ebenfalls eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung vor. Eine Beibehaltung der aktuellen Regelung sei unangemessen, heißt es in dem Entwurf, in dem auch auf einen Beschluss der Konferenz der Justizminister vom November 2017 verweisen wird, nach dem die Bundesregierung gebeten werden soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung vorsieht. Die AfD will den Entschädigungsanspruch für Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, auf 100 Euro und, falls die Freiheit länger als ein Jahr entzogen wurde, auf 200 Euro je angefangenen Tag der Freiheitsentziehung zu erhöhen. Antrag der FDP Die FDP-Fraktion will mit ihrem (19/17744) ebenfalls angemessene Entschädigungsleistungen für zu Unrecht Inhaftierte erreichen. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Tagespauschale pro angefangenen Tag der unrechtmäßigen Freiheitsentziehung auf mindestens 150 Euro erhöht. Für eine würdevolle Entschädigung zu Unrecht erlittener Haft sei die Tagespauschale von derzeit 25 Euro pro angefangenem Tag unzureichend. Auch die Betreuung nach der Haftentlassung sei für zu Unrecht Inhaftierte unzureichend und müsse verbessert werden. Antrag der Linken Justizopfer sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke unkompliziert eine gerechte Entschädigung erhalten. In ihrem Antrag (19/17108) heißt es, Deutschland sollte die Entschädigungszahlungen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder deutlich erhöhen. Jeder Betroffene müsse von Anfang an einen Anspruch auf 150 Euro Entschädigung pro Tag haben. Die letzte Erhöhung habe es 2009 von elf auf 25 Euro pro Tag gegeben. Es sei zwar erfreulich, dass der Bundesrat den Entschädigungsbetrag von zunächst 50 auf 75 Euro erhöhen wolle. Dies könne jedoch nicht ausreichend sein. Für rechtswidrige Freiheitsentziehungen und Abschiebungshaft müssten eigene Anspruchsgrundlagen geschaffen werden, die die Entschädigungshöhe und entsprechende Verfahren regeln. (mwo/10.06.2020) Zeit: Mittwoch, 17. Juni 2020, 14 Uhr Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600 Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: [email protected]) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Liste der geladenen Sachverständigen Stefan Conen, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin, Mitglied im Strafrechtsausschuss, Rechtsanwalt Prof. Dr. Axel Dessecker, Kriminologische Zentralstelle, Wiesbaden, stellvertretender Direktor Hans-Peter Jung, Deutscher Richterbund e. V., Berlin, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Dr. Iris-Maria Killinger, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Hamburg Prof. Dr. Bernd Müssig, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin, Mitglied im Strafrechtsausschuss, Rechtsanwalt Simon Pschorr, Staatsanwaltschaft Konstanz – Dezernat 21, Staatsanwalt N. N. N. N....
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-pa-recht-inhaftierung-699152Zur Startseite