➠ Lobbytermine des Ex-Kanzlers: Wir ziehen erneut gegen Gerhard Schröder vor Gericht
Das Bundeskanzleramt muss zwar keine Auskünfte zu Gerhard Schröders Lobbytätigkeiten erteilen. Aber das Büro des Altkanzlers selbst schon. Deswegen ziehen wir wieder vor Gericht – mit neuen Herausforderungen. Alte Freunde: Putin und Schröder
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Kremlin.ru, CC BY 4.0
Doppelt hält besser! In der vergangenen Woche entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass das Bundeskanzleramt uns keine Auskünfte zu den Lobbytätigkeiten von Altkanzler Gerhard Schröder erteilen muss. Denn das Kanzleramt sei laut Gericht in dieser Frage nicht der korrekte Ansprechpartner, obwohl es für das Altkanzler-Büro zuständig ist. Stattdessen sei das Altkanzler-Büro selbst als Behörde im presserechtlichen Sinne zu sehen. Daher müsse es auch entsprechende Anfragen von Journalist:innen beantworten.
Antragsgegner bleibt damit die Bundesrepublik Deutschland. Aber in der Praxis heißt das, dass wir Gerhard Schröder direkt fragen müssen, welche Lobbytätigkeiten für Konzerne wie Gazprom er durch sein steuerfinanziertes Büro organisieren ließ. Gesagt, getan. Und weil der Ex-Kanzler auf unsere Anfrage nicht reagiert hat, haben wir erneut einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.
Verlassenes Büro
Eine mögliche Herausforderung dabei: Das Büro des Altkanzlers hat derzeit kein Budget, auch wenn Schröder derzeit um Staatsgelder kämpft. Wie viele Menschen sich um die Arbeit von Schröder kümmern, ist nicht bekannt. Erreichbar ist das Büro allerdings weiterhin unter [email protected]
Kommt ihm niemand zu Hilfe, muss Schröder notfalls unsere Anfrage selbst beantworten. Die Akten des Büros sollten zumindest weiterhin vorliegen. Nach dem Bundesarchivgesetz dürfen sie nicht vernichtet werden, sondern müssen zuvor dem Bundesarchiv angeboten werden. Trotzdem haben Behörden gegen dieses Prinzip schon öfter verstoßen. Der Eilantrag könnte daher auch die Daten des Altkanzler-Büros sichern.
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