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➠ Istanbul-Konvention: Gewaltschutz für Frauen und Kinder auf allen Ebenen

Zum Inkrafttreten der Istanbul-Konvention vor fünf Jahren am 1.2.2018 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitk:

Als Ampel-Koalition gehen wir Gewalt gegen Frauen gezielt und vorrangig an. Die Istanbul-Konvention, der völkerrechtliche Vertrag, der uns verpflichtet, Gewaltschutz für Frauen und Kinder auf allen Ebenen umzusetzen, ist für uns hierbei die zentrale Leitlinie.

Wir haben im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Das erste Versprechen, die Vorbehalte der Vorgänger-Regierung aufzuheben, ist jetzt erfolgt. Ab heute gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland endlich uneingeschränkt und schützt alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Mit der Einrichtung der staatlichen Koordinierungsstelle im BMFSFJ zur Umsetzung der Konvention haben wir im letzten Jahr einen wichtigen nächsten Schritt eingeleitet, denn dort wird die ressortübergreifende nationale Strategie im Bereich Gewaltschutz entwickelt und deren Umsetzung koordiniert. Im Sinne eines erweiterten Gewaltschutzes müssen wir sicherstellen, dass jede Frau, die häusliche Gewalt erfährt, einen Platz im Frauenhaus bekommen kann.

Denn noch immer wird eine von drei Frauen mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt.  Diese Zahlen sind nicht hinnehmbar und machen klar: Gewalt gegen Frauen ist Alltag in Deutschland.  Und: Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles, gesamtgesellschaftliches Problem.

Im erweiterten Sinne gehört zu einer ressortübergreifenden Strategie gegen Gewalt auch, dass alle Menschen Zugang zu Verhütungsmitteln, Beratungsangeboten rund um Sexualität und Familienplanung sowie medizinischer Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch haben. Wir wollen den Schutz vor Gewalt auf allen Ebenen sicherstellen.

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