Experten bewer­ten Renten­pläne der Re­gie­rung eher kri­tisch
Die Rentenpläne der Bundesregierung werden von Experten eher kritisch beurteilt. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Gabriele Hiller-Ohm (SPD) am Montag, 5. November 2018. Zum einen verwiesen die Sachverständigen auf die hohen Kosten der Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz, ohne dass damit das Problem der Altersarmut gelöst werde. Kritisiert wurde auch die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Erwerbsminderungsrentnern und die Steuerfinanzierung der sogenannten Mütterrente. Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von Haltelinien beim Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 (19/4668). Außerdem bewerteten die Sachverständigen Anträge der AfD-Fraktion (19/4843) und der Linksfraktion zu den Themen Mütter- und Erwerbsminderungsrente (19/29, 19/31). „Teuer, ungerecht und kurzsichtig“ Die deutlichste Kritik kommt von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA): „Die Rentenpläne sind teuer, ungerecht und kurzsichtig. Die geplante doppelte Haltelinie ist einseitig an den Interessen der Rentner orientiert“, schreibt die BDA in ihrer Stellungnahme. Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Eckart Bomsdorf betont in seiner Stellungnahme, die doppelte Haltelinie widerspreche dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beitragssatzfestlegung führe zu einer Abschwächung der paritätischen Finanzierung der Rentenversicherung zugunsten der Arbeitgeber. Altersarmut könne auf diese Weise jedenfalls nicht verringert werden, kritisiert Bomsdorf. Der Soziologe Prof. Dr. Gerhard Bäcker bezeichnet die Haltelinie beim Rentenniveau zwar als „überfällige Reaktion auf die Fehlentwicklungen in der Rentenversicherung“. Aber die Begrenzung auf das Jahr 2025 löse das grundsätzliche Problem nicht, weil das Rentenniveau nach 2025 schnell weiter absinken werde, so Bäcker in seiner Stellungnahme. „Stabilisierung des Rentenniveaus längst überfällig“ Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Stabilisierung des Rentenniveaus als „längst überfällig“. Dies jedoch mit einer harten Deckelung des Beitragssatzes auf 20 Prozent zu verknüpfen, wälze die Belastungen von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer ab, kritisiert der DGB in seiner Stellungnahme. Zur Reform der Erwerbsminderungsrente merkt der Sozial- und Gesundheitsrechtler Prof. Dr. Felix Welti an: „Eine Verbesserung des Leistungsniveaus ist sozialpolitisch und verfassungsrechtlich geboten.“ Problematisch sei jedoch, dass diese ebenso wie die vorangegangenen Reformen den Bestands-Erwerbsminderungsrentnern nicht zugute komme. Damit würden jene benachteiligt, die gesundheitlich besonders beeinträchtigt sind, schreibt Welti in seiner Stellungnahme. „Vorschläge unzureichend“ Der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) bezeichnet die Vorschläge der Regierung als unzureichend. Die Ausdehnung der Zurechnungszeit sei zwar eine Leistungsverbesserung, eine deutlich größere Entlastung für die Betroffenen wäre jedoch die Abschaffung der sozial ungerechten Abschläge, so der SoVD in seiner Stellungnahme. Wie der SoVD, so kritisieren auch Eckart Bomsdorf, Gerhard Bäcker und der DGB, dass Bestandsrentner nicht von der Reform profitieren sollen. (che/05.11.2018) Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will in der gesetzlichen Rentenversicherung eine „doppelte Haltelinie“ für das Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 Prozent des Durchschnittslohns und für den Beitragssatz bei 20 Prozent des Bruttolohns einführen. Diese Haltelinien sollen vorerst bis 2025 gelten. Um das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, soll die Rentenanpassungsformel um eine Niveausicherungsklausel ergänzt werden, die dafür sorgt, dass die Renten bis 2025 so angepasst werden, dass mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird. Um den Beitragssatz bei 20 Prozent zu halten, will die Regierung eine Beitragssatzgarantie einführen, indem bei Bedarf weitere Bundesmittel für die Rentenversicherung bereitgestellt werden. Zusätzlich soll sich der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr als Finanzierungssockel für die allgemeine Rentenversicherung verpflichten. Absicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit Weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbsfähigkeit. So soll die Zurechnungszeit für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten verlängert werden. Anschließend soll ab 2020 die Zurechnungszeit schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben werden. Die Zurechnungszeit bezeichnet die Zeit, die bei einer Erwerbsminderungsrente den vom Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten hinzugerechnet werden muss, um eine angemessene Sicherung zu erreichen. Ferner sollen Elternteile künftig für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ein weiteres halbes Jahr Erziehungszeit anerkannt werden. Um Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, soll die bisherige Gleitzone, in der Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450 bis 850 Euro verringerte Arbeitnehmerbeträge zahlen, zu einem „sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich“ weiterentwickelt werden: Die Obergrenze der Beitragsentlastung will die Regierung auf 1.300 Euro anheben. Zudem soll sichergestellt werden, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen führen. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die Mütterrente nicht mehr auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Es sei ein Gebot der Fairness den Müttern gegenüber, keine volle Einkommensanrechnung der Renten für Erziehungszeiten vorzunehmen, denn so würden sich die Änderungen bei der Mütterrente auch bei armen Rentnerinnen auswirken, schreibt die Fraktion. Anträge der Linken Die Linke fordert die Regierung in ihrem ersten Antrag (19/29) auf, auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Erziehungsarbeit für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rente in gleicher Weise anerkannt wird wie für nach 1992 geborene Kinder, also mit drei Entgeltpunkten pro Kind sowohl für den Rentenzugang als auch für den Rentenbestand. Damit die Bestandsrenten nicht neu berechnet werden müssen, solle für diese die Leistung automatisch und ohne Antrag mit einem Zuschlag entsprechend erhöht werden, schreibt die Fraktion. Zweitens solle eine vollständige Finanzierung aller Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung aus Steuermitteln des Bundes festgeschrieben werden. In ihrem zweiten Antrag (19/31) fordert die Linksfraktion einen Gesetzentwurf, der erstens die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für gegenwärtige Empfängerinnen und Empfänger ebenso wie für Neuzugänge zum 1. Juli 2018 abschafft (Zugangsfaktor nach § 77 Absatz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)) und zweitens die Zurechnungszeit für Erwerbsminderungsrenten zum 1. Juli 2018 in einem Schritt vom 62. auf das 65. Lebensjahr verlängert. (che/05.11.2018) Liste der geladenen SachverständigenDeutscher GewerkschaftsbundBundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbändeDeutsche Rentenversicherung BundSozialverband DeutschlandProf. Dr. Eckart Bomsdorf, KölnBurkhard Möller, BerlinProf. Dr. Martin Werding, BochumProf. Dr. Gerhard Bäcker, DuisburgProf. Axel Börsch-Supan, MünchenProf. Dr. Felix Welti, Kassel...
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-pa-arbeit-soziales-rentenversicherung/575346Zur Startseite