Bundestag stimmt über Ände­rungen des Grund­gesetzes nament­lich ab
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 29. November 2018, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes (19/3440) nach 90-minütiger Aussprache in namentlicher Abstimmung. Dazu legt der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vor. Bundeshilfe bei kommunalen Investitionen Der Bund will den Kommunen bei der Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum stärker helfen. Dafür sollen bestehende Vorschriften des Grundgesetzes, die eine solche Mitfinanzierung behindern oder sogar ausschließen, geändert werden. Durch Aufhebung der Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen auf finanzschwache Kommunen in Artikel 104c soll die Möglichkeit des Bundes erweitert werden, Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen zu unterstützen. Durch Aufnahme eines zusätzlichen Artikels 104d in das Grundgesetz soll dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Dabei werde auf die Vorgabe einer Befristung und degressiven Ausgestaltung verzichtet. Die Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum habe sich zu einem gesamtstaatlichen Problem entwickelt, begründet die Regierung ihren Vorstoß. Weitere Grundgesetzänderungen Eine dritte Grundgesetzänderung betrifft den Artikel 125c. Dadurch soll die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geschaffen werden. Damit könnten Bundesprogramme zu den Schienenwegen aufgehoben, geändert oder neu aufgelegt werden. In Artikel 143e soll eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung ergänzt werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Flexibilisierung und Vereinfachung des Mitteleinsatzes bei der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie eine Reduzierung des Anteils der Kommunen an bestimmten Sozialleistungen. In ihrer Gegenäußerung sagte die Bundesregierung zu, die Änderungswünsche bei der Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Andere Wünsche der Länder werden abgelehnt. Linke: Föderale Verantwortung der Länder nicht infrage stellen Ebenfalls abgestimmt wird über den aus dem Oktober 2017 stammenden Antrag mit dem Titel „Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufheben“ der Fraktion Die Linke (19/13). Dazu wird der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Beschlussempfehlung vorlegen. Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, statt des Kooperationsverbotes eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes zu verankern. An die Länder wird die Forderung gerichtet, mit dem Bund über geeignete Verfahren und Gremien zu verhandeln, die gewährleisten, dass der Bund sich an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen kann, „ohne dass die föderale Verantwortung der Länder infrage gestellt wird“. Neues Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ Abgestimmt wird auch über das Vorhaben der Bundesregierung, mit einem neuen Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ den Breitbandausbau sowie die digitale Infrastrukturen an Schulen zu fördern. Dazu hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Digitalinfrastrukturfondsgesetzes (19/4720) vorgelegt, zu dem der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung abgibt. Ebenfalls abgestimmt wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5306) mit dem Titel „Breitband für alle – Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen“. Dazu wird der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Beschlussempfehlung vorlegen. Anschubfinanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro Die Bundesregierung plant, die Erlöse der geplanten Versteigerung von sogenannten 5G-Lizenzen in das Sondervermögen fließen zu lassen. Zunächst sei eine bereits etatisierte Anschubfinanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geplant, heißt es in dem Gesetzentwurf. Laut der Vorlage sollen 70 Prozent der Einnahmen des Vermögens für die „Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen“ verwendet werden. Schwerpunkt ist demnach vor allem der ländliche Raum. Dort sei ein „privatwirtschaftlicher Ausbau von Gigabitnetzen nicht zu erwarten“, führt die Bundesregierung zur Begründung aus. Die übrigen 30 Prozent sollen laut Entwurf grundsätzlich als Finanzhilfe des Bundes den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der „Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen“ unterstützt werden. Die Einrichtung des Sondervermögens ist laut Bundesregierung notwendig, da die geplanten Maßnahmen mit den „gegenwärtig verfügbaren Haushaltsmitteln“ nicht finanziert werden könnten. Grüne fordern „Breitband für alle“ Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss „für alle bundesdeutschen Haushalte, Schulen und Universitäten, öffentlichen Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen“ zu schaffen. Gleichzeitig solle sich die Regierung bei der Bundesnetzagentur für den Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunk-Internets einsetzen. Digitale Daseinsvorsorge „völlig unzureichend“ Aus Sicht der Grünen ist die digitale Daseinsvorsorge in Deutschland „völlig unzureichend“. Im Dezember 2017 habe der Anteil der Glasfaseranschlüsse bei der stationären Breitbandanbindung in Deutschland nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2,3 Prozent betragen, heißt es in dem Antrag. Die Europäische Kommission habe Deutschland schon 2016 in der Gruppe der am schlechtesten versorgten Länder in Europa einsortiert. Deutschland belege dort Platz 28 von 32. Deutlich höhere Mobilfunk-Preise als in Nachbarländern Nicht viel besser sehe es im Mobilfunkbereich aus: Das Unternehmen Telefónica habe im Mai 2018 erst einen Versorgungsgrad von 66 Prozent der Fläche Deutschlands erreicht, der Anbieter Vodafone sei auf 87 Prozent und die Telekom auf 93 Prozent Flächenabdeckung gekommen. Zugleich seien die Preise im europäischen Vergleich für Datenvolumen deutlich teurer als in benachbarten Mitgliedsstaaten in denen sich mehr Anbieter im Wettbewerb gegenüberstehen. Antrag der FDP Zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen werden soll ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Digitalisierung im 21. Jahrhundert – Digitale Infrastruktur im Glasfaserausbau“, der noch nicht vorliegt. (hau/27.11.2018)...
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw48-de-grundgesetz/580812Zur Startseite